Ablauf und Kosten

Eine Privatpraxis darf mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie mit den Berufsgenossenschaften abrechnen.

Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Sonderregelungen, wonach diese sich ebenfalls direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können.

Für Kassenpatient:innen besteht die Option des Kostenerstattungsverfahrens.

Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich immer auch frei, als Selbstzahler:in die Kosten einer Psychotherapie oder einer Psychologischen Beratung privat zu bezahlen, z.B. aus persönlichen Gründen (Schnelle und diskrete Inanspruchnahme, Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Bevorstehende Verbeamtung).

Terminvereinbarung

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Schicken Sie mir gern eine Mail an [email protected] mit folgenden Angaben: 

  • Versicherungsstatus (gesetzlich/privat)
  • Name der Krankenkasse/Versicherung oder Selbstzahler
  • Kurze Beschreibung Ihrer Problematik




Beachten Sie weitere Informationen zum Datenschutz beim Versenden persönlicher Informationen per Mail.

Erstgespräch

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In einem persönlichen Erstgespräch bzw. sogenannten "Probatorischen Sitzungen" widmen wir uns Ihren Zielen und klären das weitere Vorgehen.

Die Probatorik umfasst meistens 4-5 Sitzungen

  • zum besseren Kennenlernen
  • zur Klärung der Voraussetzungen für eine Psychotherapie sowie
  • zur Diagnostik und
  • gemeinsamen Therapieplanung. 


Wichtig zu wissen ist, dass bereits das Erstgespräch/"Probatorik" kostenpflichtig ist. Daher sollte vor dem Erstgespräch eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse/Versicherung vorliegen.

Bei der Abrechnung meiner Leistungen orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).  Gemäß der Ziffer 870 der GOP unter Zugrundelegung eines 3,1-fachen Steigerungssatzes belaufen sich die Kosten auf 135,52€ pro Sitzung (Stand März 2025).

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Erstattung beispielsweise nur zum häufig angewandten 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55 € entspricht. In einem solchen Fall müssen Sie für den Differenzbetrag (34,97€) dann privat aufkommen, was wir gemeinsam vorher besprechen. 

 
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet zumeist wöchentlich an einem verbindlich vereinbarten Termin in der Praxis oder nach Absprache per Video statt. 

Psychotherapie

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Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Informieren Sie sich am besten im Vorhinein über die genauen Konditionen Ihrer Versicherung:

  •  Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
  •  Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
  •  Werden die Kosten von der Versicherung voll oder nur anteilig erstattet?
  •  Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

 

Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Voraussetzungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare. 

Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung - Kostenerstattungsverfahren 

Sofern Sie nachweisen können, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Wohnortnähe gefunden haben (ca. 10 schriftlich protokollierte Absagen bzw. Wartezeiten von mehr als 3 Monaten), besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V in meiner Privatpraxis. Gern teile ich Ihnen nähere Informationen hierzu per Mail mit.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Soldat:innen können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Für ein Erstgespräch ist die Vorlage einer durch Ihren Truppenarzt bzw. Truppenärztin ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Seit Mai 2018 können sich Bundespolizist:innen nach einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium des Inneren direkt an eine Privatpraxis wenden.  Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.