Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Informieren Sie sich am besten im Vorhinein über die genauen Konditionen Ihrer Versicherung:
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
- Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
- Werden die Kosten von der Versicherung voll oder nur anteilig erstattet?
- Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gern behilflich.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Voraussetzungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.
Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung - Kostenerstattungsverfahren
Sofern Sie nachweisen können, dass Sie keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Wohnortnähe gefunden haben (ca. 10 schriftlich protokollierte Absagen bzw. Wartezeiten von mehr als 3 Monaten), besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V in meiner Privatpraxis. Gern teile ich Ihnen nähere Informationen hierzu per Mail mit.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Soldat:innen können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Für ein Erstgespräch ist die Vorlage einer durch Ihren Truppenarzt bzw. Truppenärztin ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich.
Heilfürsorge der Bundespolizei
Seit Mai 2018 können sich Bundespolizist:innen nach einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium des Inneren direkt an eine Privatpraxis wenden. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.