Ablauf und Kosten

Eine Privatpraxis darf mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie mit den Berufsgenossenschaften abrechnen.

Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Sonderregelungen, wonach diese sich ebenfalls direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können.

Für Kassenpatient:innen besteht die Option des Kostenerstattungsverfahrens.

Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich immer auch frei, als Selbstzahler:in die Kosten einer Psychotherapie oder einer Psychologischen Beratung privat zu bezahlen, z.B. aus persönlichen Gründen (Schnelle und diskrete Inanspruchnahme, Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Bevorstehende Verbeamtung).

Terminvereinbarung

Erstgespräch

Psychotherapie